Fluglehrer UL

Fluglehrerausbildung und Lehrgänge Ultraleicht (UL)

Sie wollen Ihr Hobby zum Beruf machen und anderen den Traum vom Fliegen näher bringen?
Oder aber in Ihrer Freizeit über den Wolken zusätzliches Geld verdienen und dabei Spaß haben?

Dann werden Sie doch in wenigen Schritten Ultraleichtfluglehrer und geben Ihr Wissen an andere weiter. Wir bilden seit über 25 Jahren erfolgreich Ultraleichtfluglehrer in Schönhagen bei Berlin aus.

Unsere Fluglehrerausbilder haben eine große Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung von angehenden Fluglehrern. Sie erhalten bei uns in einem angenehm professionellen Klima eine hochwertige Ausbildung. In einem persönlichen Beratungsgespräch können wir alle Details der Ausbildung mit Ihnen besprechen.
Hier finden Sie schon die für Sie relevanten Informationen.

Voraussetzung für die UL-Fluglehrerausbildung

Mindestalter 17 Jahre
Gültige SPL(A)-UL mit eingetragener Passagierberechtigung
Gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis mindestens Klasse 2
Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes (BZF oder AZF)
Eine praktische Tätigkeit als Luftsportgeräteführer
Flugstunden:
  1. Eine Flugzeit von mindestens 150 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, einmotorigen kolbenmotorgetriebenen Landflugzeugen, Reisemotorseglern oder Segelflugzeugen nach Erteilung der jeweiligen Lizenz vor Stellung des Antrages; darin müssen
  2. mindestens 20 Stunden Flugzeit auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen nach Erteilung der UL-Lizenz und mindestens 1 Überlandflug mit einer einfachen Entfernung von 200km mit UL erhalten sein.

Sind alle Voraussetzungen gegeben, so führen wir mit Ihnen eine Vorauswahlprüfung durch. Dabei überprüfen wir, dass Sie über ausreichende theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten für den Beginn der Ausbildung zum UL-Fluglehrer verfügen.

Vor der Teilnahme zur Auswahlprüfung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  1. Ein fliegerischer Lebenslauf
  2. Ein Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe
  3. Eine Erklärung über schwebende Strafverfahren und ein Führungszeugnis gemäß § 30 des Bundeszentralregistergesetzes.

Ablauf der Vorauswahlprüfung

Die theoretische Vorauswahlprüfung umfasst eine 3-stündige schriftliche Prüfung, in der die Kenntnisse des Bewerbers in den nachfolgenden Sachgebieten überprüft werden:

  • Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Technik, Aerodynamik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Flugfunk

Der Lehrgangsablauf

Der Lehrgang dauert zusammenhängend 10 Tage.

Die theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 60 Theoriestunden. Die theoretische Ausbildung setzt die für UL-Piloten geforderten Kenntnisse voraus. Während des Lehrgangs werden dem Bewerber zusätzliche Kenntnisse vermittelt aus den Gebieten:

  • Pädagogik in der Flugausbildung
  • Theoretischer Flugunterricht
  • Dokumentation und Ausbildungshandbuch

Für die spätere Ausbildung von UL-Piloten wird der Lehrstoff folgender Fachgebiete vermittelt:

  • Pädagogik in der Flugausbildung
  • Theoretischer Flugunterricht
  • Dokumentation und Ausbildungshandbuch

Für die spätere Ausbildung von UL-Piloten ist der Lehrstoff der bereits oben aufgeführten Fachgebiete Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, Navigation, Meteorologie, Technik, Aerodynamik, Verhalten in besonderen Fällen und Flugfunk aufzuarbeiten und so zu vertiefen, dass der Bewerber dem UL-Schüler die Zusammenhänge verständlich erklären kann.

Die praktische Ausbildung

Der Umfang der Flugausbildung beträgt mindestens 6 Flugstunden auf unterschiedlichen Ultraleichtflugzeugmustern. Ziel der Ausbildung ist das Beherrschen des Flugzeuges vom Sitz des Fluglehrers, d.h. in der Regel dem rechten Sitz, und der sinngemäßen und methodisch sinnvollen Anwendung der im theoretischen Fluglehrerunterricht und Pädagogik vermittelten Kenntnisse.

Was erwartet mich, wenn ich den Lehrgang und die Prüfungen erfolgreich beendet habe?

UL-Fluglehrerassistent

Der UL-Fluglehrerassistent (LuftPersV) nach § 95a ist ein erfahrener Pilot, der den Befähigungsnachweis hat, angehende UL-Piloten (Flugschüler) am Boden und in der Luft während des Fluges auszubilden. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung während eines Fluglehrer-Assistenten-Lehrgangs darf der Fluglehrerassistent nun unter Anleitung und Aufsicht des Ausbildungsleiters einer Flugschule, oder einem von diesem dazu bestimmten erfahrenen Fluglehrer tätig sein.
Davon ausgenommen sind:

  • Die Zustimmung zum ersten Alleinflug
  • Schriftliche Flugaufträge zu Allein-Überlandflügen
  • Die Durchführung von Übungsflügen mit Fluglehrer zur Verlängerung einer Berechtigung

Nachdem Sie an der Ausbildung von mindestens zwei Flugschülern beteiligt waren und 30 Stunden als Fluglehrerassistent gearbeitet haben, erhalten Sie eine vollwertige UL-Fluglehrerberechtigung in Ihre Lizenz eingetragen.

Gültigkeit der Lehrberechtigung

Die Lehrberechtigung wird mit einer Gültigkeit von 3 Jahren durch Eintragung im Luftfahrerschein erteilt. Die Berechtigung wird um weitere drei Jahre verlängert, wenn der Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre zumindest zwei der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt:

  • 60 Starts und Landungen oder 10 Flugstunden als Lehrer oder Prüfer
  • Teilnahme an einem vom Beauftragten durchgeführten bzw. anerkannten Fortbildungslehrgang im Verlängerungszeitraum
  • Erfolgreiches Ablegen einer Befähigungsprüfung im letzten Jahr vor der Verlängerung

Der erste Schritt zur UL-Fluglehrerausbildung

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Hier werden dann auch die Ausbildungsvarianten und Kosten detailliert besprochen und Ihren Wünschen angepaßt.
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