Fluglehrer Fl(A)

Fluglehrerausbildung und Lehrgänge FI(A)

Bei uns können Sie die Fluglehrerausbildung FI(A) oder die Lehrberechtigung für Klassenberechtigungen (CRI SEP) absolvieren.
Wir bieten die theoretische und praktische Ausbildung kompakt an. Auch können Sie nur die Theorieausbildung bei uns kompakt absolvieren und die praktische Ausbildung individuell angepasst an Ihren Zeitplan. Auch führen wir nur die theoretische Ausbildung mit Ihnen durch.

Warum sollten Sie die Ausbildung bei uns durchführen?
Uns ist es wichtig Sie an ihrem aktuellen Ausbildungsstand abzuholen, aufzufrischen, zu festigen und Ihr fliegerisches Spektrum zu erweitern. Wir arbeiten mit einem sehr gut strukturierten Ausbildungsprogramm, welches Ihnen als oberstes ein überaus fundamentales Sicherheitsbewusstsein und Handwerk als FI vermittelt.

Theorieausbildung (als Onlinekurs oder als Präsenzkurs)

Der Theoriekurs umfasst 125 Stunden.
Die theoretische Ausbildung wird bei uns kompakt durchgeführt. Dabei werden 125 Stunden an 17 Tagen durchgeführt. Entweder im Präsenzunterricht oder als Online Face to Face Theoriekurs.

Flugausbildung

Der Praxiskurs dauert 30 Stunden.
Benötigt werden:

  • Personalausweis- oder Reisepasskopie
  • Kopie der Lizenz, Funksprechzeugnis BZF I oder AZF, Tauglichkeitszeugnis
  • Erklärung über schwebende Verfahren
  • Der Bewerber für eine Lehrberechtigung muss mind. 18 Jahre alt sein (zur Lizenzbeantragung)
  • Fachliche Voraussetzungen nach FCL.915.FI a) und b)

Ausserdem muss der Bewerber nachweisen:

  • a) mind. im Besitz einer CPL(A) sein oder mindestens 200 Flugstunden auf Flugzeugen nachweisen, davon als Inhaber einer PPL(A) mindestens 150 Flugstunden als verantwortlicher Pilot
  • b) die Anforderungen an die theoretischen Kenntnisse für eine CPL(A) erfüllen (Nachweis CPL-Kenntnisse)
  • c) mindestens 30 Flugstunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk nachweisen, von denen mindestens 5 Flugstunden während der letzten 6 Monate vor dem in FCL.930.FI Buchstabe a genannten Vorab-Testflug absolviert worden sein müssen
  • d) mindestens 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug erhalten haben, von denen höchstens 5 Stunden im Simulator oder FNPT geflogen wurden
  • e) mindestens 20 Stunden VFR-Überlandlflug als verantwortlicher Pilot, einschließlich eines Fluges über 300 NM, 2 Landungen auf 2 vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen

FCL.930.FI a): Bewerber um das FI-Zeugnis müssen innerhalb der letzten 6 Monate vor dem Beginn des Lehrgangs einen besonderen Vorab-Testflug gegenüber einem gemäß FCL.905.FI Buchstabe i qualifizierten FI absolviert haben. Diese praktische Fähigkeit beurteilt die Fähigkeit des Bewerbers zur Teilnahme am Ausbildungslehrgang.

Der erste Schritt zur Fl-A Fluglehrerausbildung

Fragen? Immer gerne!
Tel. 033731 / 170 62 (Bürozeiten Mo.-So. 9 - 18 Uhr ) oder hier online Rückruf anfordern