| Ultraleicht (SPL) aerodynamischgesteuerte |
| Gültigkeit |
60 Monate |
Verlängerung
innerhalb der letzten 24 Monate, vor Verlängerung, müssen erbracht und im Flugbuch nachgewiesen werden: |
- mind. 12 Flugstunden, davon 6 Flugstunden und 12 Starts/Landungen als PIC auf wahlweise Motorflugzeugen (PPL-N / PPL-A), Reisemotorsegler (RMS) oder UL (SPL)
- mind. 1 Übungsstunde mit Fluglehrer
- gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
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| PPL-N (nationale Lizenz) |
| Gültigkeit der Erlaubnis |
60 Monate |
Verlängerung
innerhalb der letzten 24 Monate, vor Verlängerung, müssen erbracht und im Flugbuch nachgewiesen werden: |
- mind. 12 Flugstunden, davon 6 Flugstunden und 12 Starts/Landungen als PIC auf wahlweise Motorflugzeugen PPL-N oder A, Reisemotorsegler (RMS) oder UL (SPL)
- mind. 1 Übungsstunde mit Fluglehrer
- gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
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| Gültigkeit der Klassenberechtigung 2000 kg |
24 Monate |
Verlängerung
innerhalb der letzten 12 Monate, vor Verlängerung, müssen erbracht und im Flugbuch nachgewiesen werden: |
- mind. 12 Flugstunden, davon 6 Flugstunden als PIC auf wahlweise Motorflugzeugen PPL-A oder TMG
- mind. 1 Übungsstunde mit Fluglehrer
- gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
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| PPL-A JAR-FCL |
| Gültigkeit der Erlaubnis |
60 Monate |
| Gültigkeit der Klassenberechtigung "Einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge" |
24 Monate |
Verlängerung
innerhalb der letzten 12 Monate, vor Verlängerung, müssen erbracht und im Flugbuch nachgewiesen werden: |
- mind. 12 Flugstunden, davon 6 Flugstunden als PIC auf wahlweise Motorflugzeugen PPL-A oder TMG
- mind. 1 Übungsstunde mit Fluglehrer
- gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 FCL 3
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| PPL-A (ICAO) |
| Gültigkeit der Erlaubnis |
wie im Beiblatt angegeben |
| Gültigkeit der Erlaubnis nach Verlängerung ab 1.5.2003 |
60 Monate |
| Gültigkeit der Klassenberechtigung "Einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2000 kg MTOW |
24 Monate |
Verlängerungsbedingungen für vor dem 01.05.2003 ausgestellte Berechtigungen:
innerhalb der letzten 12 Monate, vor Verlängerung, müssen erbracht und im Flugbuch nachgewiesen werden:
Achtung: Hier gelten nicht mehr die "alten" Regelungen, sondern seit dem 01.09.2003 diese Neuregelung nach JAR-FCL. |
- mind. 12 Flugstunden, davon 6 Flugstunden als PIC auf wahlweise Motorflugzeugen PPL-A oder TMG
- mind. 1 Übungsstunde mit Fluglehrer
- gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 FCL 3
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| Umschreibung PPL-A auf JAR-FCL PPL-A |
| Voraussetzungen |
- CVFR-Berechtigung
- 75 Stunden Gesamtflugzeit (PPL-A / RMS)
- schriftliche Erklärung über Kenntnis JAR-FCL 1
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Hinweis:
Die Umschreibung ist nicht zeitlich gebunden. Die Möglichkeit einer CVFR-Ausbildung bleibt auch für später erhalten (1.DVO §5 Absatz 1c). Es besteht keine Umschreibungspflicht.
PPL-A Lizenzen die bis zum 01.05.2003 ausgestellt wurden bleiben nach Annex 1 der ICAO uneingeschränkt im Ausland und in Deutschland gültig. Bei Nichtumschreibung wird bei der nächsten Verlängerung ein PPL-A (ICAO-konform) ausgestellt. Die vorhandenen Privilegien bleiben erhalten. |
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Passagierflüge
PPL-N, PPL-A und JAR-FCL-PPL-A und UL (bei vorhandener Passagierflugberechtigung) |
| Voraussetzungen |
3 Starts / Landungen auf dem Muster und der Klasse, das geflogen werden soll, in den letzten 90 Tagen. |
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| Tauglichkeitszeugnisse Klasse 2 |
| Gültigkeit |
bis 30 Jahre |
5 Jahre |
| bis 50 Jahre |
2 Jahre |
| ab 51 Jahre |
1 Jahr |
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