Verlängerung Ihrer Lizenz - keine Termine verpassen
| Ultraleicht (SPL) aerodynamischgesteuerte | |
| Gültigkeit 60 Monate | |
| Verlängerung innerhalb der letzten 24 Monate, vor Verlängerung, müssen erbracht und im Flugbuch nachgewiesen werden: |
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| PPL-N (nationale Lizenz) | Gültigkeit 60 Monate |
| Verlängerung innerhalb der letzten 24 Monate, vor Verlängerung, müssen erbracht und im Flugbuch nachgewiesen werden: |
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| Gültigkeit der Klassenberechtigung 2000 kg 24 Monate | |
| Verlängerung innerhalb der letzten 12 Monate, vor Verlängerung, müssen erbracht und im Flugbuch nachgewiesen werden: |
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| PPL-A JAR-FCL | |
| Gültigkeit der Erlaubnis | 60 Monate |
| Gültigkeit der Klassenberechtigung "Einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge" | 24 Monate |
| Verlängerung innerhalb der letzten 12 Monate, vor Verlängerung, müssen erbracht und im Flugbuch nachgewiesen werden: |
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| PPL-A (ICAO) | |
| Gültigkeit der Erlaubnis | wie im Beiblatt angegeben |
| Gültigkeit der Erlaubnis nach Verlängerung ab 1.5.2003 | 60 Monate |
| Gültigkeit der Klassenberechtigung "Einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2000 kg MTOW | 24 Monate |
| Verlängerungsbedingungen für vor dem 01.05.2003 ausgestellte Berechtigungen: innerhalb der letzten 12 Monate, vor Verlängerung, müssen erbracht und im Flugbuch nachgewiesen werden: Achtung: Hier gelten nicht mehr die "alten" Regelungen, sondern seit dem 01.09.2003 diese Neuregelung nach JAR-FCL. |
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| Umschreibung PPL-A auf JAR-FCL PPL-A | |
| Voraussetzungen |
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| Hinweis: Die Umschreibung ist nicht zeitlich gebunden. Die Möglichkeit einer CVFR-Ausbildung bleibt auch für später erhalten (1.DVO §5 Absatz 1c). Es besteht keine Umschreibungspflicht. PPL-A Lizenzen die bis zum 01.05.2003 ausgestellt wurden bleiben nach Annex 1 der ICAO uneingeschränkt im Ausland und in Deutschland gültig. Bei Nichtumschreibung wird bei der nächsten Verlängerung ein PPL-A (ICAO-konform) ausgestellt. Die vorhandenen Privilegien bleiben erhalten. |
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| Passagierflüge PPL-N, PPL-A und JAR-FCL-PPL-A und UL (bei vorhandener Passagierflugberechtigung) |
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| Voraussetzungen | 3 Starts / Landungen auf dem Muster und der Klasse, das geflogen werden soll, in den letzten 90 Tagen. |
| Tauglichkeitszeugnisse Klasse 2 | ||
| Gültigkeit | bis 30 Jahre | 5 Jahre |
| bis 50 Jahre | 2 Jahre | |
| ab 51 Jahre | 1 Jahr | |
Alle Anträge finden Sie im Downloadbereich
Alle Angaben sind nicht rechtsverbindlich.
Maßgebend sind die gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Landesbehörden und des Luftfahrt-Bundesamtes.
Alle Angaben sind nicht rechtsverbindlich.
Maßgebend sind die gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Landesbehörden und des Luftfahrt-Bundesamtes.
