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Verlängerung Ihrer Lizenz - keine Termine verpassen

Ultraleicht (SPL) aerodynamischgesteuerte
Gültigkeit 60 Monate
Verlängerung
innerhalb der letzten 24 Monate, vor Verlängerung, müssen erbracht und im Flugbuch nachgewiesen werden:
  1. mind. 12 Flugstunden, davon 6 Flugstunden und 12 Starts/Landungen als PIC auf wahlweise Motorflugzeugen (PPL-N / PPL-A), Reisemotorsegler (RMS) oder UL (SPL)
  2. mind. 1 Übungsstunde mit Fluglehrer
  3. gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
PPL-N (nationale Lizenz)
Gültigkeit der Erlaubnis 60 Monate
Verlängerung
innerhalb der letzten 24 Monate, vor Verlängerung, müssen erbracht und im Flugbuch nachgewiesen werden:
  1. mind. 12 Flugstunden, davon 6 Flugstunden und 12 Starts/Landungen als PIC auf wahlweise Motorflugzeugen PPL-N oder A, Reisemotorsegler (RMS) oder UL (SPL)
  2. mind. 1 Übungsstunde mit Fluglehrer
  3. gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
Gültigkeit der Klassenberechtigung 2000 kg 24 Monate
Verlängerung
innerhalb der letzten 12 Monate, vor Verlängerung, müssen erbracht und im Flugbuch nachgewiesen werden:
  1. mind. 12 Flugstunden, davon 6 Flugstunden als PIC auf wahlweise Motorflugzeugen PPL-A oder TMG
  2. mind. 1 Übungsstunde mit Fluglehrer
  3. gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
PPL-A JAR-FCL
Gültigkeit der Erlaubnis 60 Monate
Gültigkeit der Klassenberechtigung "Einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge" 24 Monate
Verlängerung
innerhalb der letzten 12 Monate, vor Verlängerung, müssen erbracht und im Flugbuch nachgewiesen werden:
  1. mind. 12 Flugstunden, davon 6 Flugstunden als PIC auf wahlweise Motorflugzeugen PPL-A oder TMG
  2. mind. 1 Übungsstunde mit Fluglehrer
  3. gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 FCL 3
PPL-A (ICAO)
Gültigkeit der Erlaubnis wie im Beiblatt angegeben
Gültigkeit der Erlaubnis nach Verlängerung ab 1.5.2003 60 Monate
Gültigkeit der Klassenberechtigung "Einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2000 kg MTOW 24 Monate
Verlängerungsbedingungen für vor dem 01.05.2003 ausgestellte Berechtigungen:
innerhalb der letzten 12 Monate, vor Verlängerung, müssen erbracht und im Flugbuch nachgewiesen werden:
Achtung: Hier gelten nicht mehr die "alten" Regelungen, sondern seit dem 01.09.2003 diese Neuregelung nach JAR-FCL.
  1. mind. 12 Flugstunden, davon 6 Flugstunden als PIC auf wahlweise Motorflugzeugen PPL-A oder TMG
  2. mind. 1 Übungsstunde mit Fluglehrer
  3. gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 FCL 3
Umschreibung PPL-A auf JAR-FCL PPL-A
Voraussetzungen
  1. CVFR-Berechtigung
  2. 75 Stunden Gesamtflugzeit (PPL-A / RMS)
  3. schriftliche Erklärung über Kenntnis JAR-FCL 1
Hinweis:
Die Umschreibung ist nicht zeitlich gebunden. Die Möglichkeit einer CVFR-Ausbildung bleibt auch für später erhalten (1.DVO §5 Absatz 1c). Es besteht keine Umschreibungspflicht.
PPL-A Lizenzen die bis zum 01.05.2003 ausgestellt wurden bleiben nach Annex 1 der ICAO uneingeschränkt im Ausland und in Deutschland gültig. Bei Nichtumschreibung wird bei der nächsten Verlängerung ein PPL-A (ICAO-konform) ausgestellt. Die vorhandenen Privilegien bleiben erhalten.
Passagierflüge
PPL-N, PPL-A und JAR-FCL-PPL-A und UL (bei vorhandener Passagierflugberechtigung)
Voraussetzungen

3 Starts / Landungen auf dem Muster und der Klasse, das geflogen werden soll, in den letzten 90 Tagen.

Tauglichkeitszeugnisse Klasse 2
Gültigkeit bis 30 Jahre 5 Jahre
bis 50 Jahre 2 Jahre
ab 51 Jahre 1 Jahr
Alle Anträge finden Sie im Downloadbereich
Alle Angaben sind nicht rechtsverbindlich.
Maßgebend sind die gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Landesbehörden und des Luftfahrt-Bundesamtes.
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Theroriekurse

Nächster Theoriekurs
UL, PPL-N, PPL-A (JAR)
Wochendkurs
ab 13.09.2008
Kompaktkurs
ab 26.09.2008

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BZF, AZF
Wochenendkurs
ab 04.10.2008
Kompaktkurs AZF
ab 03.10.2008
Kompaktkurs BZF
ab 04.10.2008

 

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© Flugschule "Hans Grade" GmbH • Flugplatz • D-14959 Schönhagen • Tel. 03 37 31 / 170 62
Alle Preisangaben beinhalten die derzeit in Deutschland gültige Mehrwertsteuer
Letzte Aktualisierung: 10.09.2010