Ultraleichtflugschule Hans Grade in Schönhagen bei Berlin
Die Ultraleichtflugschule Hans Grade bildet Sie ganzjährig zum Ultraleicht - Piloten aus.
Hier erfahren Sie alles wissenwerte für Ihre Ausbildung zum Luftsportgeräteführer für dreiachsgesteuerte Ultraleichflugzeuge.
Wann kann ich die UL-Ausbildung beginnen ?
Jederzeit ! Wir bilden ganzjährig aus. Die Flugzeuge verfügen über eine gute Belüftung bzw. Heizung. Das Mindestalter für den Ausbildungsbeginn beträgt 16 Jahre. Das Mindestalter für den Erhalt der Lizenz beträgt 17 Jahre.
Was brauche ich denn alles ?
Vieles nehmen wir Ihnen bereits ab. Sie selbst müßten sich noch um folgendes kümmern:
An erster Stelle steht das "Fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis".
Das der Fliegerarzt sein OK gibt ist die Grundvoraussetzung für den Ausbildungsbeginn. Hier passiert nichts weltbewegendes. Es wird nur eine allgemeine gute Gesundheit und Unversehrtheit vorausgesetzt. Der darauffolgende Besuch beim Augenarzt (keine Angst, auch Brillenträger dürfen fliegen) schließt die Untersuchung ab und Sie erhalten das Fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis Klasse 2. Je nachdem wie alt Sie sind ist dieses Medical unterschiedlich lange gültig und muß in den nachfogenden Abständen erneuert werden.
| Lebensalter |
Gültigkeitsdauer |
| bis 40 Jahre |
5 Jahre |
| bis 60 Jahre |
2 Jahre |
| ab 61 Jahre |
1 Jahr |
Diese Untersuchung übernimmt leider keine Krankenkasse und kostet ca. 90 EUR. Die Adressen von Fliegerärzten finden Sie im Branchenbuch, wir führen hier nur ein Beispiel auf:
Dr. med. Jürgen Wirth
- Fliegerarzt -
Praxis im Flughafen Schönefeld
12521 Berlin-Schönefeld
Terminvereinbarung unter Tel. 030/ 60 91 38 30
in der Zeit Mo - Fr von 8 - 10, bzw. Mo, Di, Do von 14.30 - 17 Uhr.
Kopie Ihrer Geburtsurkunde
Als zweite Ausbildungsvoraussetzung benötigen Sie noch eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde. Haben Sie beide Unterlagen beisammen (Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis und Kopie Ihrer Geburtsurkunde) steht dem Ausbildungsbeginn nicht mehr im Wege. Also anrufen, Termin vereinbaren und ab nach Schönhagen um den Ausbildungsvertrag abzuschließen und um die erste Flugstunde zu genießen.
Bei Ausbildungsbeginn müssen Sie noch folgende Unterlagen beantragen und dann nachreichen:
Auszug aus dem Verkehrszentralregister
Die Luftfahrtbehörde möchte gerne wissen wie verantwortungsvoll Sie als Autofahrer sind und schließt dann daraus ob Sie auch ein verantwortungsvoller Flugzeugführer werden könnten. Sollten sich schon erhebliche Punkteansammlungen auf Ihrem Flensburger Konto befinden kann eine Ausbildungszulassung schwierig werden. Dann müßten Sie möglicherweise etwas warten bis sich Ihr Punktekonto abgebaut hat.
Den Auszug aus dem Verkehrszentralregister beantragen Sie schriftlich als formlosen Brief oder mit dem Antragsformular beim:
Kraftfahrt-Bundesamt
Postfach 24932
Flensburg-Mürwick
Wichtig: Ihre Unterschrift auf diesem Brief bzw. Formular müssen Sie durch Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt bestätigen lassen (Geburtsdatum nicht vergessen!).
Ein Antragsformular können Sie sich hier, als Acrobat *.pdf-Datei, downloaden.
Während der Ausbildung müssen Sie noch folgendes nachreichen bzw. durch Kurse erlangen:
3 Paßbilder (für Ihre Pilotenlizenz)
Kurs Sofortmaßnahmen am Unfallort
Das kennen Sie sicher noch von Ihrem Führerschein. Für Ihren Pilotenschein benötigen Sie einen aktuellen Lehrgang. Diese Lehrgänge werden von verschiedenen Organisationen angeboten. Wir bieten mehrmals im Jahr den Kurs auch direkt in der Flugschule an.
Funksprechzeugnis BZF 1 oder BFZ 2
Das Funksprechzeugnis erwerben Sie im Rahmen Ihrer Pilotenausbildung in einem zusätzlichem Kurs bei uns. Weitere Details Flugfunkzeugnisse BZF
Was kommt auf mich zu ?
Man könnte jetzt sagen - Erlebnisse die Sie Ihr Leben lang nicht vergessen werden. Zum Beispiel Ihren ersten Soloflug während der Ausbildung - ein unvergeßlicher Eindruck für jeden Flieger. Bereits am ersten Ausbildungstag gehen Sie mit einem unserer erfahrenen Fluglehrer in die Luft und werden selbst das Flugzeug steuern. Doch hier die Fakten. Die Pilotenausbildung zur UL- Fluglizenz setzt sich zusammen aus:
Theoretischer Unterricht:
56 Stunden in Luftrecht, Navigation, Flugwetterkunde, Technik / Aerodynamik, Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen. Der theoretische Unterricht wird am Wochenende abgehalten. Kurse bieten wir mehrmals im Jahr an (siehe Terminkalender).
Praktische Ausbildung:
Mind. 30 Flugstunden wenn die Ausbildung innerhalb 4 Monaten abgeschlossen wird, ansonsten mind. 35 Flugstunden. Den Zeitpunkt der Flugstunden bestimmen Sie. Wir richten uns nach Ihrem Terminkalender.
Die Ausbildungskosten
Je nach gewählten Ausbildungsflugzeugen, Ausbildungszeitraum, Ihrer eigenen Initiative und Ihren Lernerfolgen bewegen sich die Ausbildungskosten in der Regel zwischen 4.400 und 4.900 EUR. Wir erstellen Ihnen in einem Beratungsgespräch gern ein individuelles Angebot für Ihre Ausbildung.
Landegebühren und Flugsicherungsgebühren werden gesondert berechnet.
Bitte beachten Sie noch die Fremd- und evtl. Nebenkosten:
Medical Klasse 2:ca. 140,00 EUR
Prüfungsgebühren Theorie und Praxis:ca. 80,00 EUR
Ausbildungskosten Funkzeugnis BZF2:ab 248,00 EUR
Prüfungsgebühr Funkzeugnis BZF2:ca. 70,00 EUR
Headset-Leihgebühren pro Einsatz3,00 EUR
Welche Flugzeuge werde ich fliegen ?
Als Schulungsflugzeug werden Sie Ikarus C42 B fliegen. Alle unsere Maschinen werden regelmäßig gewartet und sind bei deutschen Versicherungen versichert.
Wo findet die Ausbildung statt ?
Ihre gesamte Ausbildung erfolgt auf einem der größten Verkehrslandeplätzen Deutschland, in Schönhagen (EDAZ) ca. 25 km südlich vor den Toren Berlin. Schönhagen ist schnell und einfach über gut ausgebaute Bundesstraßen zu erreichen. Hier befinden sich auch unsere Schulungsräume in denen der theoretische Unterricht abgehalten wird. Von hier aus starten Sie auch Ihre Schulungsflüge unter anderen zu den vielen kleinen Flugplätzen Brandenburgs.
Die Passagierberechtigung
Damit sie, nach Erhalt der UL-Lizenz, auch mal Ihren Freund oder Freundin mitnehmen können, benötigen Sie die Passagierberechtigung. Hierfür sind 5 Überlandflüge (also Flüge außerhalb des Platzrundenverkehrs) notwendig. Davon mind. 2 Flüge über eine längere Distanz. Diese 2 Flüge (über mind. 200 km Strecke mit Zwischenlandung) müssen in Begleitung eines Fluglehrers durchgeführt werden. Nach Durchführung dieser Flüge wird die Passagierberechtigung in Ihre UL-Lizenz eingetragen.
Der erste Schritt zur Piloten-Lizenz
Unverbindlichen Beratungstermin anfordern !
Hier werden dann auch die Ausbildungsvarianten und die Ausbildungskosten detalliert besprochen und nach Ihren Wünschen angepaßt. Tel. 033731 / 170 62 (Bürozeiten Mo.-So. 9 - 18 Uhr, meistens jedoch viel länger) oder hier online Termin-Rückruf anfordern
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